Leichte Sprache
Herzlich Willkommen
auf der Internet-Seite: AOK PLUS Einweisungs-Portal zur Sekundär-Prävention.
Die Infos auf der Internet-Seite
sind nur für die Kurs-Leiter und Kurs-Leiterinnen.
von Kursen zur Sekundär-Prävention
Sekundär-Prävention bedeutet zum Beispiel:
Ein Mensch hat eine Krankheit.
Sein Arzt hat sehr schnell raus-gefunden:
Welche Krankheit der Mensch hat.
Dann kann der kranke Mensch vielleicht bestimmte Sachen machen:
- Damit er wieder gesund wird.
- Oder damit die Krankheit nicht schlimmer wird.
Zum Beispiel:
- Einen bestimmten Sport
- oder besondere Lebensmittel essen.
Zuerst erklären wir Ihnen:
- Welche Informationen
Sie auf dieser Internet-Seite finden können.
- Und wie Sie diese Internet-Seite benutzen können.
Das kurze Wort für Informationen ist: Infos.
Was Kurs-Leiter und Kurs-Leiterinnen
auf dieser Seite machen können
Die AOK Plus hat für alle Mitglieder:
- Besondere Sport-Programme
- und Kurse für Ernährungs-Beratung.
Damit die Mitglieder gesund bleiben.
Oder damit sie wieder gesund werden.

Die Internet-Seite AOK PLUS
ist für Kurs-Leiter und Kurs-Leiterinnen:
- Von den Sport-Programmen
- und für Kurse zur Ernährungs-Beratung
Die Kurs-Leiter und Kurs-Leiterinnen müssen sich registrieren.
Damit sie die Internet-Seite AOK PLUS benutzen können.
Registrieren bedeutet:
Sie werden auf einer besonderen Liste ein-getragen.
Sie dürfen die Internet-Seite nur benutzen:
Wenn Sie registriert sind.

Wenn Kurs-Leiter und Kurs-Leiterinnen registriert sind:
Dann kommen Sie auf eine neue Internet-Seite.
Da können Sie sich:
- Einloggen
- und Ausloggen.
Wenn Sie auf das Wort: Kontakt mit Ihre Maus klicken:
Dann sehen Sie unsere Kontakt-Infos.
Zum Beispiel:
-
Welche Ansprech-Partner es gibt.
-
und Telefon-Nummern.

Auf der Internet-Seite sehen Sie auch die Zeichen:
- Für Gebärden-Sprache
- und für Leichte Sprache.
Dort bekommen Sie alle Infos in den Sprachen.
Außerdem können Sie verschiedene Informationen lesen.
Diese Aufgaben heißen in schwerer Sprache: Lern-Module.
Zuerst sehen Sie nur 1 Lern-Modul.
Wenn Sie das gemacht haben:
Dann kommen Sie zum nächsten Lern-Modul.

Sie bekommen eine Teilnahme-Bestätigung.
Wenn Sie alle Lern-Module gemacht haben.
Eine Teilnahme-Bestätigung ist ein wichtiges Papier.
Darauf steht zum Beispiel.
Sie haben bei der AOK PLUS alle Lern-Module gemacht.

Außerdem können Sie im Down-Load-Center:
- Video-Filme ansehen,
- Programm-Handbücher,
- und noch mehr Infos runter-laden
Runter-laden bedeutet:
Sie können die Sachen auf Ihrem Computer speichern.

Das Down-Load-Center ist eine besondere Internet-Seite.
Dort können sich die Menschen
verschiedene Sachen runter-laden.
Dann können Sie diese Sachen auf dem Computer auf-bewahren.
Dann gibt es auf der Internet-Seite
noch das Zeichen: Ihr Bereich.
Wenn Sie dort mit der Computer-Maus drauf-klicken:
Dann können Sie verschiedene Sachen machen
Zum Beispiel können Sie:
- Ihre Daten ändern,
- Ihr Passwort ändern
- oder Ihren Account löschen.
Account bedeutet: Konto.
Es ist Ihr Konto bei einer bestimmten Internet-Seite.
Auf dem Konto ist aber kein Geld,
sondern dort sind verschiedene Infos.
Zum Beispiel:
- Ihr Name,
- oder Ihre Adresse.
Menschen brauchen einen Account:
- Wenn sie bei einer bestimmten Firma etwas kaufen wollen.
- Oder wenn sie auf einer bestimmten Internet-Seite
verschiedene Sachen machen wollen.
Und am Ende von der Internet-Seite
können Sie zum Beispiel Infos dazu lesen:
- Zur Barriere-Freiheit
Dort können Sie heraus-finden:
Welche Hilfen oder Hindernisse für Menschen mit Behinderung
auf der Internet-Seite sind. - Wer die Internet-Seite gemacht hat.
In schwerer Sprache heißt das: Impressum. - Und zum Daten-Schutz
Dort können Sie lesen:- Was wir mit Ihren Daten machen.
- Und welche Rechte Sie beim Daten-Schutz haben.

Sie können uns eine Nachricht schicken
Sie können uns zum Beispiel schreiben:
Wie wir unsere Internet-Seite noch besser barriere-frei machen können.
Ihre Nachricht können Sie an diese Adresse schicken:
aokplus-sp-einweisungsportal@aok-verlag.de

Alle öffentlichen Stellen müssen sich an die Regeln vom BGG halten.
BGG ist die Abkürzung für: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Gesetze sind die Regeln von einem Land.
Im BGG ist zum Beispiel auf-geschrieben:
Öffentliche Stellen müssen Menschen mit Behinderung
genauso gut behandeln wie Menschen ohne Behinderung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Ämter
- oder bestimmte Betriebe.
Auch die AOK PLUS ist eine öffentliche Stelle.
Im BGG gibt es eine bestimmte Regel.
Sie heißt: BITV 2.0.
Das ist die Abkürzung für:
Verordnung zur Schaffung barriere-freier Informations-Technik.

Das bedeutet:
Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.
Zum Beispiel:
Es muss die Internet-Seiten in Gebärden-Sprache
und in Leichter Sprache geben.
Wenn die öffentlichen Stellen sich nicht an die Regel halten:
Dann muss sich eine Schlichtungs-Stelle darum kümmern.
Bei einer Schlichtungs-Stelle arbeiten Menschen,
die sich gut mit Gesetzen auskennen.
Sie können sagen:
Wie bestimmte Sachen gemacht werden müssen.

Dann können Sie mit der Schlichtungs-Stelle reden.
Das ist die Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


